Winterdienst für Gewerbe & Privathaushalte Aachen
Winterdienst für Gewerbe & Privathaushalte Aachen
Mobil: 0176 / 84459305 / Mail: info@winterdienst-aachen.eu

Winterdienst

Unter Winterdienst versteht man die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Sie dient der Unfallvorsorge und Gewährleistung der sicheren Befahr- und Begehbarkeit.

Durch die Nutzung spezieller Wettervorhersagen ist ein differenzierter Winterdienst möglich, bei dem Straßenglätte präventiv bekämpft werden kann.

Schneeräumung, Schwarzräumung

Die Schneeräumung ist die mechanische Beseitigung von Schnee auf Verkehrsflächen.[1]

Für die Räumung kommen unterschiedliche Techniken in Frage: Falls der Schnee noch sehr locker und die Niederschlagsmenge gering ist, kann der Schnee mit einem Besen oder einer Kehrmaschine beseitigt werden. Für kleine Flächen erfolgt die Schneeräumung mit einer Schneeschaufel, einem Schneeschieber, einer Schneewanne oder einer Schneehexe manuell. Falls dies nicht ausreicht, insbesondere bei größeren Schneehöhen und zu räumenden Flächen, kommen motorbetriebene Geräte zum Einsatz, namentlich Schneefräsen und Schneepflüge, daneben werden auch Besen und Gebläse verwendet. Vom Schneepflug am Rand aufgeworfene Schneewälle werden mit der Seitenschneeschleuder in die angrenzende Landschaft geworfen oder auf LKW verladen.

Um die Sichtbarkeit der Strasse bei großen Neuschneemengen zu verbessern oder gar zu ermöglichen, werden Schneezeichen zur Winterzeit aufgestellt.

Schwarzräumung bedeutet, dass die Fahrbahn nahezu vollständig von Schnee und Eis befreit wird. Dieses Verfahren ist sehr zeit- und kostenintensiv.

Weißräumung

Bei der Weißräumung wird der Neuschnee zur Seite geschoben und der restliche Schnee festgefahren, sodass er eine feste Decke bildet. In diese Schneedecke kann dann (vor allem bei Schneeglätte) Splitt gestreut werden, um die Griffigkeit zu verbessern. Beim Aufbringen des Streugutes mit Hilfe des Streugerätes stellen Streudichte und Streubild wichtige Parameter dar. Dieses Verfahren ist kostengünstiger als die Schwarzräumung und wurde ursprünglich nur im alpinen Raum, insbesondere auf Nebenstrecken, angewandt, aus Kosten- und Umweltgründen inzwischen auch außerhalb der Alpenländer.

Streumittel

Streumittel sind gewöhnlich Sand, Granulat oder Auftausalz, heute kaum mehr gebräuchlich ist Asche. Des Weiteren kommen Taumittel zum Einsatz. Bei Glätte wird Splitt, Salz, oder Splitt-Salz-Gemisch mit Streugeräten aufgebracht. Seit den 1980er Jahren wird überwiegend Feuchtsalz (FS) angewandt. Dabei wird Auftausalz (NaCl, CaCl2, MgCl2) unmittelbar vor dem Ausbringen (meist auf dem Streuteller) mit Sole (Salzlösung) befeuchtet. Dadurch verringern sich die Salzverluste durch Verwehung. Die damit erzielbare Salzeinsparung wird mit 20–30 % beziffert. In Abhängigkeit von der zugegebenen Solemenge wird das zum Einsatz kommende Verfahren benannt, durchgesetzt hat sich das Verfahren FS 30 (30 % Sole und 70 % Salz). Reine Sole wird in Deutschland bisher kaum angewandt.

Auftausalz gilt als umstritten. Es wurde früher mit der Korrosion von Kraftfahrzeugen in Verbindung gebracht und schadet Tieren. So können Hunde und Katzen durch das Auftausalz Reizungen an den Pfoten und Augenerkrankungen bekommen. Auch Hecken können bei ungünstigen Verhältnissen geschädigt werden. In vielen Kommunen ist die Verwendung von Auftausalz nur unter Bedingungen (besondere Rutschgefahr oder an Steigungen) erlaubt.

Kombination und schrittweises Vorgehen

Um die verschiedenen Teilinstrumente des Winterdienstes möglichst effizient und kostengünstig anzuwenden, ist deren Kombination in sinnvoller Reihenfolge anzustreben. Auftausalz sollte wegen des hohen Preises und der oft eingeschränkten Verfügbarkeit einerseits sowie der potentiellen Umweltschädigung andererseits möglichst sparsam eingesetzt werden. Die Verwendung von Auftausalz ist an stärker befahrenen Gefällstrecken sowie viel befahrenen Kreuzungen von Vorfahrts- und nachrangigen Straßen angebracht. Wenn möglich, sollte kein Salz gestreut werden, bevor starker Schneefall nachgelassen hat und die Straßen vorab durch Räumung von der Neuschneedecke befreit sind. Straßen in Wohngebieten, sofern sie nicht starkes Gefälle aufweisen, können durch Weißräumung mit Einsatz von Splitt hinreichend verkehrssicher gemacht werden.

Rechtslage

Hauptartikel: Räum- und Streupflicht

Baulastträger sind für die Räumung der Straßen verantwortlich; die Räumung von Fußwegen wird meist über Gesetze und Verordnungen den Anliegern übertragen und von diesen oft auf ihre Mieter.

Dachlasten

Neben der Schneeräumung von Straßen und Wegen müssen oft auch Dächer von Schnee befreit werden. Dies dient zum einen dazu, gefährliche Dachlawinen zu verhindern. Zum anderen könnte ohne Räumung die höchstzulässige Schneelast des Daches überschritten werden und dann einstürzen. In der Vergangenheit hat es einige solche Unglücke gegeben, wie etwa 2006 bei der Eislaufhalle in Bad Reichenhall.

Weitere Winterdienste

Ein Spezialfall ist das Schneeräumen bei Skipisten bei Wettbewerben. Um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten, wird hier zwischenzeitlich eventuell angefallener Neuschnee beseitigt.

Literatur

  • Manfred Wichmann: Straßenreinigung und Winterdienst in der kommunalen Praxis. Rechtsgrundlagen – Organisation – Aufgaben. (7. Aufl.), Erich Schmidt Verlag, Berlin 2013
  • Helmuth Hüttl (Hrsg.): Kommunaler Winterdienst und Städtereinigung. Wertvolle Hinweise und Vorträge. Books on Demand, Norderstedt 2012
  • Günter Hausmann (Hrsg.): KommunalTechnik-Handbuch Winterdienst. Beckmann Verlag, Lehrte 2007
  • Walter Durth; Horst Hanke: Handbuch Straßenwinterdienst. Kirschbaum Verlag, Bonn 2004

Siehe auch